Geschulte Mitarbeiter wissen im Brandfall genau, worauf zu achten ist und wie sie im Notfall reagieren müssen. Überlassen Sie beim Brandschutz und Umgang mit dem Feuerlöscher nichts dem Zufall und lassen Sie uns Ihre Mitarbeiter richtig schulen.
Alle Unternehmen sind mehr oder weniger großen Brandgefahren ausgesetzt. Doch die Konsequenzen sind nicht dieselben. Je nachdem, wie gut Ihre Mitarbeiter die Sicherheitsanweisungen kennen und im Umgang mit derartigen Situationen geschult sind oder auch nicht.
Es werden Ihnen theoretische Inhalte zu den verschiedensten Themen rund um den Brandschutz angeboten. Um das Wissen zu vertiefen, wird das theoretisch erlernte Wissen auf Wunsch praktisch simuliert. Ihre Mitarbeiter oder Kunden haben so die Möglichkeit sofort eigene Erfahrungen beim Löschen von Bränden zu sammeln.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, diese Schulungen bei Ihnen im Haus durchzuführen. Für die praktischen Übungen benötigen wir eine ausreichend große Fläche (z.B. ein Parkplatz).
Handfeuerlöscheröscherunterweisung gem. § 25 ASchG bzw. §45 AStV
Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden. Ebenso ist eine ausreichende Anzahl an Arbeitnehmer mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen zu schulen.
Gerne unterstützen wir Sie hier, mit unserer Löscherunterweisung.
Handfeuerlöscheröscherunterweisung praktisch und theoretisch gem. § 25 ASchG bzw. §45 AStV
Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden. Ebenso ist eine ausreichende Anzahl an Arbeitnehmer mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen zu schulen.
Gerne unterstützen wir Sie hier, mit unserer Löscherunterweisung.